- Sie werden Stifter*in mit einer Einlage von mindestens 500 Euro in den Stiftungsgrundstock und/oder das Verbrauchsvermögen
- Sie werden Stifter*in, indem Sie Ihren Beitrag von mindestens 500 Euro verteilt auf zwei Jahre in das Verbrauchsvermögen einzahlen.
- Oder Sie überraschen uns mit einem höheren Betrag.
- Beträge unter 500 Euro werden als Spenden verbucht.
Falls Sie für einen geliebten Menschen oder für sich selbst ein persönliches Zeichen setzen wollen, können Sie einen Stiftungsfonds mit einem von Ihnen bestimmten Namen innerhalb der Stiftung lebenswerte Nachbarschaft einrichten. Hier beträgt die Mindesteinlage 20.000 Euro.
Wir freuen uns natürlich auch über ein Vermächtnis oder eine Erbschaft.